Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JUD ENERGIE AG für Energieberatungen
- Grundlagen und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JUD ENERGIE AG für Energieberatung (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der JUD ENERGIE AG und ihrer Kundschaft, welche Dienstleistungen der JUD ENERGIE AG im Bereich der Energieberatung in Anspruch nimmt. Dazu gehören insbesondere Beratungen betr. Gebäudemodernisierung (Sanierung von Gebäudehüllen und Heizungsersatz), Erstellen von Beratungsberichten und Gebäudeenergieausweisen (GEAK), Erstellen von Energienachweisen für Baubewilligungen, Minergienachweise, Beantragung von Fördergeldern, Schadstoffanalysen sowie Bauleitungsaufgaben bei Gebäudemodernisierungen (nachfolgend "Energieberatung").
- Im Bereich der Energieberatung erbringt die JUD ENERGIE AG grösstenteils Beratungsdienstleistungen (einfacher Auftrag). Ein konkreter Erfolg ist hier vorbehältlich einer abweichenden Regelung nicht geschuldet.
- Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft oder Dritter, werden von der JUD ENERGIE AG nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.
- Diese AGB bilden Bestandteil des jeweiligen Dienstleistungsvertrags (Energieberatung) zwischen der JUD ENERGIE AG und der Kundschaft.
- Angebot und Vertragsabschluss
- Die JUD ENERGIE AG konkretisiert die im Rahmen des konkreten Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen und unterbreitet ihr Angebot für ihre Dienstleistung schriftlich oder per E-Mail. Die JUD ENERGIE AG ist für die im Angebot angegebene Frist sowie an die darin festgehaltenen Dienstleistungen und Preise gebunden. Enthält das Angebot keine Frist, bleibt die Jud Energie AG für eine Dauer von 10 Kalendertagen (den Tag der Zustellung nicht mitgerechnet) an das Angebot gebunden.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot von beiden Vertragsparteien schriftlich oder elektronisch angenommen wurde. Dies kann durch beidseitige Unterzeichnung oder durch beidseitige Zustimmung per E-Mail geschehen. Ein von der Kundschaft akzeptiertes Angebot der JUD ENERGIE AG wird zum Dienstleistungsvertrag.
- Zusatzwünsche der Kundschaft, die nicht im Angebot enthalten sind, bilden nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrags und sind in einem separaten Zusatzauftrag zu regeln.
- Der Inhalt des spezifischen Dienstleistungsvertrags hat Vorrang. Untergeordnet gelten die vorliegenden AGB und die gesetzlichen Regeln des Obligationenrechts (OR). Weitere Normen (z.B. SIA-Normen) kommen nur zur Anwendung, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
- Informationspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft hat der JUD ENERGIE AG alle Informationen zu liefern, die für eine sachgerechte Erbringung der Dienstleistung benötigt werden. Sie zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung erschweren oder gefährden könnten. - Ansprechpartner
Die JUD ENERGIE AG teilt der Kundschaft mit, wer innerhalb des Unternehmens als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Handelt es sich bei der Kundschaft um ein Unternehmen, benennt sie eine/n AnsprechpartnerIn für die JUD ENERGIE AG, welche/r die Verbindung zu den einzelnen Bereichen der Kundschaft koordiniert. - Ausführung von Dienstleistungen durch Dritte
Die JUD ENERGIE AG ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtungen durch Dritte ausführen zu lassen (Subunternehmer). In diesem Fall haftet sie nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten (Art. 399 Abs. 2 OR). - Mitwirkungspflichten der Kundschaft
- Die Kundschaft erbringt alle im Vertrag ihr zugewiesenen Leistungen und Lieferungen termingerecht und in der erforderlichen Qualität. Unterlässt sie dies aus Gründen, die nicht die JUD ENERGIE AG zu vertreten hat, so hat sie der JUD ENERGIE AG die daraus resultierenden Mehrkosten zu erstatten bzw. die Mehrkosten zu tragen.
- Folgende Pflichten gelten für die Kundschaft bei Energienachweisen, GEAK Plus-Aufträgen, der Beantragung von Fördergeldern, Schadstoffanalysen, Impulsberatungen und sonstigen Analysen:
Die Kundschaft verpflichtet sich, die für die Ausführung der übertragenen Arbeiten nötigen Pläne, Schichtaufbauten, Detailzeichnungen, Offerten, vorhandenen U-Wert-Berechnungen und Energieverbrauchszahlen vor Beginn der Arbeiten der JUD ENERGIE AG zur Verfügung zu stellen. Bei Neubauten, Anbauten und/oder Sanierungen muss die Planung im Massstab 1:50 oder 1:100 wie folgt als PDF, Papierplan oder DXF/DWG Datei (CAD) vorhanden sein:
• Schnitte von Wänden, Böden, Dach, Fenstern mit eingezeichneten Dämmstärken und Typen
• Ansichten aller Seiten
• Grundrisse aller Böden und vom Dach
• Geplantes Heizsystem
• Geplante Wärmeverteilung
• Geplantes Warmwassersystem
• Wenn geplant, welches Lüftungssystem?
Fehlende oder mangelhafte Unterlagen können zur Folge haben, dass der Auftrag nicht fachgerecht ausgeführt werden kann oder dieser falsch berechnet wird. Zwingend notwenige Unterlagen, die bei Arbeitsbeginn nicht vorhanden sind, werden nach Möglichkeit von der JUD ENERGIE AG erstellt, wobei der zusätzliche Aufwand der Kundschaft zusätzlich verrechnet werden darf. - Um die beantragten Fördergelder zu erhalten, braucht es ein Abschlussgesuch mit Beweisen, dass die Arbeiten wie beantragt ausgeführt wurden. Als Beweise gelten z.B. Fotos mit ersichtlichen Dämmstärken, Schlussrechnungen, Lieferscheine von Materialien usw. Da zwischen der Beantragung von Fördergeldern und dem Abschlussgesuch in der Regel eine grosse Zeitspanne liegt, ist es die Pflicht der Bauherrschaft/Kundschaft, der JUD ENERGIE AG unaufgefordert und schriftlich den Abschluss mit allen Beweisen zu liefern, damit die JUD ENERGIE AG den Abschluss beantragen kann.
- Zugang zum Gebäude
Die Kundschaft gewährt der JUD ENERGIE AG Zugang zu ihren Räumlichkeiten, um die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Kundschaft hat der JUD ENERGIE AG die zur Bereitstellung der Dienstleistung erforderlichen Einrichtungen und Räumlichkeiten sowie den benötigten Strom kostenlos zur Verfügung zu stellen. - Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise für die Dienstleistungen verstehen sich in Schweizerfranken. Zu den deklarierten Nettopreisen ist der gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen.
- Die Pflicht zur Bezahlung der vereinbarten Dienstleistungen beginnt mit der Annahme der Dienstleistung oder mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch die Kundschaft.
- Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, ohne jeglichen Abzug zu leisten. Kommt die Kundschaft ihren Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät sie nach Ablauf der in der Rechnung deklarierten Zahlungsfrist auch ohne Mahnung in Verzug. Ab dann ist zusätzlich der gesetzliche Verzugszins geschuldet.
- Bei Vergütung nach Zeitaufwand wird der geltende Stundenansatz im Vertrag erwähnt. Ohne abweichende Regelung im Vertrag gilt eine Vergütung von CHF 145.–/h exkl. MwSt.
- Jegliche Arten von Gebühren oder Drittleistungen, welche für die angebotene Leistung der JUD ENERGIE AG erforderlich, aber nicht im Angebot enthalten sind (z.B. Baueingabegebühr, geforderte Sonderberichte wie Gutachten oder speziell geforderte Nachweise sowie private Kontrollen), sind von der Kundschaft zu begleichen.
- Haftung
- Die Haftung der JUD ENERGIE AG und ihrer Hilfspersonen gilt als wegbedungen, soweit Art. 100 und Art. 101 OR dies zulassen. Die Haftung der JUD ENERGIE AG wird auf 100% der vereinbarten Netto-Vergütung beschränkt.
- Indirekte Schäden oder Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten werden von der Haftpflicht der JUD ENERGIE AG ausgeschlossen.
- Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
- Vertraulichkeit
- Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen in Ausführung des Dienstleistungsvertrags zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erhalten (z.B. offengelegte Pläne, Muster, Zeichnungen, Gewerbe- oder Betriebsgeheimnisse, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse), vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, solche vertraulichen Informationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei ausserhalb des Vertragsverhältnisses zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Vorbehalten bleiben Offenlegungen zur Wahrung vertraglicher Rechte der Parteien.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmässig erhalten hat bzw. erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich, ohne dass der Publikation eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht zugrunde liegt, allgemein bekannt wurden.
- Datenschutz
Die der JUD ENERGIE AG anvertrauten personenbezogenen Daten und Bilder werden bearbeitet, soweit dies für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung und die Qualitätssicherung erforderlich ist. Überdies darf die JUD ENERGIE AG anonymisierte Bilder zur Vermarktung sowie zur Geschäftsanbahnung und -abwicklung bearbeiten. Die Bearbeitung geschieht vorwiegend durch die JUD ENERGIE AG, kann aber auch durch von der JUD ENERGIE AG beauftragte Dritte, unter Beachtung der zur Anwendung kommenden Datenschutzbestimmungen und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung der JUD ENERGIE AG erfolgen. Für weiterführende Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der JUD ENERGIE AG (www.judenergie.ch) verwiesen. - Abtretungsverbot
Ansprüche der Kundschaft aus dem Dienstleistungsvertrag dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der JUD ENERGIE AG an Dritte abgetreten werden. - Leistungseinstellung und Kündigung
- Die JUD ENERGIE AG ist berechtigt, ihre Leistungen einzustellen, wenn die Kundschaft ihren Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag und den AGB nicht nachkommt. Bei Leistungseinstellung hat die Kundschaft die JUD ENERGIE AG für die bisher aufgelaufenen Aufwendungen im Zeitaufwand zu entschädigen.
- Hinsichtlich des jederzeitigen Kündigungsrechts der Parteien und allfälliger Schadenersatzforderungen bei Kündigung zur Unzeit gilt Art. 404 OR.
- Schlussbestimmungen
Änderungen des Dienstleistungsvertrags oder der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung oder einer gegenseitigen Bestätigung per E-Mail. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen der Kundschaft und der JUD ENERGIE AG untersteht dem schweizerischen Recht. Für allfällige Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der JUD ENERGIE AG zuständig.
Stand dieser AGB: März 2025